Die Organe des Bezirksverbandes sind
1. die Bezirksmitgliederversammlung,
2. der Bezirksvorstand.
Die Bezirksmitgliederversammlung
ist das oberste Wahl- und Entscheidungsorgan. Zu der Versammlung werden sämtliche Mitglieder des Volksbundes im Bezirksverband Arnsberg eingeladen.
Dem Organ obliegt
- die Wahl bzw. Abberufung des Bezirksvorstandes mit Ausnahme der Kreisvorsitzenden
- der Beschluss der Geschäftsordnung des Bezirksverbandes
- die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Bezirksvorstandes, der Jahresrechnung(en) und der Entlastung des Vorstandes
- die Wahl der Delegierten zum Landesvertretertag.
- die Ernennung verdienter Vorstandsmitglieder des Bezirksvorstandes zu Ehrenmitgliedern des Bezirksvorstandes
- über Beschwerden gegen Beschlüsse des Bezirksvorstandes zu entscheiden
Alle zwei Jahre, spätestens jedoch alle vier Jahre soll eine Bezirksmitgliederversammlung stattfinden.
Der Bezirksvorstand
besteht aus dem Bezirksvorsitzenden, dem stellvertretenden Bezirksvorsitzenden, dem Bezirksschatzmeister, dem stellvertretenden Bezirksschatzmeister, mindestens drei Beisitzern und den Vorsitzenden der Kreisverbände.
Der Bezirksvorstand führt verantwortlich die Geschäfte des Bezirksverbandes.
Er hat für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte auch in seinen Gliederungen und für die Beachtung und Durchführung der Beschlüsse und Weisungen der Bundes- und Landesorgane des Volksbundes zu sorgen.
Dem Bezirksvorstand obliegt insbesondere
- über die Einberufung des Bezirksvertretertages zu beschließen und dessen vorläufige Tagesordnung festzusetzen;
- dem Bezirksvertretertag über die Tätigkeit des Bezirksvorstandes zu berichten;
- darauf zu achten, dass die Aufgaben des Bezirksverbandes im Rahmen der zugeteilten Mittel nach den Bestimmungen der Haushalts- und Kassenordnung des Volksbundes erfüllt werden;
- für ein vorzeitig ausscheidendes Mitglied des Bezirksvorstandes eine Ersatzwahl vorzunehmen; die Ersatzwahl bedarf der Bestätigung durch den nächsten Bezirksvertretertag;
- dem Landesvorstand die Einstellung oder Entlassung des Bezirksgeschäftsführers vorzuschlagen;
- über Ehrungen und weitere Auszeichnungen zu beschließen.

Vorsitzender des Bezirksverbandes Arnsberg

- Kreishaus, Westfälische Straße 75
- 57462 Olpe

- Kreishaus, Hoher Weg 1 - 3
- 59494 Soest

- Friedrichstraße 63
- 58135 Hagen

- Koblenzer Straße 73
- 57072 Siegen

- Am Vreithof 8
- 59494 Soest

- Langerfeldstraße 61
- 58638 Iserlohn

- Weinstraße 7
- 57482 Wenden

- Märkische Straße 14
- 44122 Dortmund

- Gesmecke 42
- 59757 Arnsberg