Die Organe des Bezirksverbandes sind
1. der Bezirksvertretertag,
2. der Bezirksvorstand.
ist die Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes und das oberste Wahl- und Entscheidungsorgan.
Der Bezirksvertretertag besteht aus den Mitgliedern des Bezirksvorstandes und zwei Delegierten eines jeden Kreisverbandes.
Dem Bezirksvertretertag obliegt
Der Bezirksvertretertag soll alle zwei Jahre, spätestens jedoch alle vier Jahre stattfinden.
besteht aus dem Bezirksvorsitzenden, dem stellvertretenden Bezirksvorsitzenden, dem Bezirksschatzmeister, dem stellvertretenden Bezirksschatzmeister, mindestens drei Beisitzern und den Vorsitzenden der Kreisverbände.
Der Bezirksvorstand führt verantwortlich die Geschäfte des Bezirksverbandes.
Er hat für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte auch in seinen Gliederungen und für die Beachtung und Durchführung der Beschlüsse und Weisungen der Bundes- und Landesorgane des Volksbundes zu sorgen.
Dem Bezirksvorstand obliegt insbesondere
Vorsitzender des Bezirksverbandes Arnsberg